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SPAR auch in 2. Instanz gegen Rufschädigungskampagne durch den VgT erfolgreich

Mitte Juli 2022 hatte SPAR eine Klage gegen den VgT (Verein gegen Tierfabriken) wegen unrechtmäßiger Verwendung des SPAR-Logos und rufschädigender Behauptungen eingebracht.

Das Oberlandesgericht Wien hat nun in seiner am 10.1.2022 zugestellten Entscheidung in 2. Instanz bestätigt, dass der VgT in seiner gezielt gegen SPAR geführten Kampagne im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schweinefleisch unwahre und rufschädigende Behauptungen aufgestellt hat. Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenze, wo gezielt falsche Informationen verbreitet werden, so das OLG Wien in seiner Begründung.

Anlass der Klage war es, dass der VgT wiederholt öffentlich behauptet hatte, SPAR würde Verbesserungen für das Tierwohl von Schweinen bewusst verhindern. Auf Transparenten und Kampagnen-Material verunstaltete der VgT bei seinen Protesten das SPAR-Logo und SPAR-Werbematerialien auf abstoßende Art. SPAR hatte im Vorfeld mit dem VgT mehrfach den Dialog gesucht.

KR Hans K. Reisch, stv. SPAR-Vorstandsvorsitzender: „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir volles Verständnis für Proteste von NGOs als demokratisches Mittel haben und dass wir für Meinungsfreiheit stehen. Die Meinungsfreiheit findet aber dort ihre Grenze, wo gezielt falsche Informationen verbreitet werden, die auch noch direkt geschäftsschädigend sind. Dies hat das OLG Wien – ebenso wie schon zuvor das Handelsgericht – zu Recht erkannt. Über diese Entscheidung sind wir froh. Wir haben in der Klage keine Geldforderung auf Schadenersatz an den VgT gestellt. Darum ging es uns nie.“

Die Entscheidung des OLG Wien.
Der VgT darf daher auch weiterhin keine Flyer, Fotos und Transparente verwenden, in denen SPAR für Missstände in der Schweinehaltung verantwortlich gemacht wird. Das Oberlandesgericht Wien hat klar festgestellt, dass SPAR sich ausdrücklich für artgerechte Tierhaltung ausspricht, dass SPAR eine Vielzahl von Tierwohlproduktlinien ins Leben gerufen hat, ja sogar mit nahezu 50% Marktanteil beim Bioschweinefleisch diesbezüglich Marktführer in Österreich ist und sich auch aktiv bei politischen Entscheidungsträgern besonders für die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Haltungsform einsetzt. Der Sache nach attestiert das OLG Wien SPAR also eine Vorreiterrolle in Bezug auf das Tierwohl im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel.

Rückfragen & Kontakt:
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
Mag. Nicole Berkmann
Leiterin Konzern PR und Information
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