Österreichischer Handel fordert sofortige Erlaubnis für Warenabholung vor den Geschäften (Click & Collect) während des Lockdowns

Wiener Wirtschaftskammer unterstützt Handelsverband-Forderung. Kontaktlose Abholung von bestellter Ware würde Kaufkraftabfluss zu eCommerce-Giganten aus Drittstaaten reduzieren.

Seit Wochen fordert der Handelsverband vehement ein Ende des Verbots für kontaktloses Abholen von bestellten Produkten vor den Geschäften heimischer Händler während des Corona-Lockdowns (u.a. HIER). Heute hat erfreulicherweise auch Walter Ruck, Präsident der Wiener Wirtschaftskammer (WKW), diese Forderung aufgegriffen.

„Wir appellieren seit Wochen an den Gesundheitsminister und die gesamte Bundesregierung, die Lockdown-Regeln für den stationären Einzelhandel insofern zu lockern, dass die Abholung von Waren im Geschäft (Click & Collect) – ähnlich der Speisenmitnahme im Gastrobereich – erlaubt wird. Das würde unsere Händler mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft unterstützen und den Umsatzabfluss zu Onlineplattformen aus Drittstaaten deutlich verringern“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die rechtliche Begründung des Gesundheitsministeriums für das Verbot von Click & Collet – die Regelung sei „praktisch nicht zu kontrollieren“ – entspricht aus Sicht des Handelsverbandes nicht den Tatsachen und ist daher nicht haltbar. Zusätzlich schadet dieses restriktive Verbot der österreichischen Volkswirtschaft massiv.

„Auch aus epidemiologischer Sicht wäre eine Erlaubnis für die Warenabholung vor den Geschäften sinnvoll. Dadurch würden sich im Weihnachtsgeschäft die Kundenströme besser verteilen und die Händler hätten aufgrund der Vorbestellungen weit mehr Planbarkeit“, so Rainer Will, der sich auch beim Präsidenten der Wiener Wirtschaftskammer für die Unterstützung bedankt.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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