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Neues Zoll- und Steuerrecht für Warensendungen mit geringem Wert

Eine neue Bestimmung im Unions-Zoll-Kodex öffnet das bestehende Monopol in der Verzollung von Warenbriefsendungen der Postadministrationen in der EU mit 1.1.2021.

Beitrag: Walter Trezek.

Mit der Spezifikation eines, verglichen mit der Standardzolldeklaration, deutlich reduzierten Datensets wird die digitale Voranmeldung von Warensendungen aus Drittstaaten in die EU festgeschrieben. Ziel ist es ab dem ersten CENT Importabgaben einzuheben, gleichzeitig damit Abgaben- und Zollbetrug, sowie Produktfälschungen abzustellen und die Konsumentenschutzrechte zu stärken. Gleichzeitig mit der EU werden fortgeschrittene digitale Datensysteme für Zoll und Transportsicherheit verpflichtend in Weltpostnetz mit 1.1.2021 eingeführt. Damit gelten die nun veröffentlichten Grundlagen nicht nur für den Import von Drittstaatensendungen in die EU, sondern in ähnlicher Weise auch für den Export europäischer Warensendungen weltweit.

Mit Unterstützung des Handelsverbandes hat Austrian Standards (früher: Österreichisches Normungsinstitut) die Vorarbeiten zur ÖNORM A 2455: Postalische Dienstleistungen — Anforderungen für elektronische fortgeschrittene Daten (EAD) im Postverkehr gemäß Sicherheits- und Zollvorschriften, begonnen.

Neuer Art 143a: superreduzierten Datensatz für Warenbriefsendungen bis EUR 150.
Mit einem neuen Artikel (Artikel 143a UCC DA) wird die Zoll- und Steuergesetzgebung der EU für Sendungen mit geringem Wert grundlegend verändert. Nachdem die Europäische Kommission und der Rat die delegierte Verordnung bereits im März 2019 beschlossen hatten tritt die Verordnung voraussichtlich Mitte Juni nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Mit der grundlegenden
Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird der Unions-Zoll-Kodex geändert. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Sendungen mit geringem Wert für Zoll und Einfuhrabgabenzwecke mit einem, verglichen mit der Standardzolldeklaration, deutlich reduzierten Datensatz voranzumelden (superreduzierter Datensatz oder „SRDS“).

Das vereinfachte Verfahren für Post sendungen wird allen geöffnet.
Art 143a UCC DA schafft die Grundlage, um Einfuhrabgaben auf Waren, die in Sendungen mit einem in der Richtlinie (EU) 2017/2455 festgelegten Wert von höchstens 150 EUR eingeführt werden, ab dem 1. Jänner 2021 zu erheben. Damit hat die jetzt veröffentliche Gesetzesänderung erhebliche Auswirkungen auf Handelssendungen, die heute noch ausschließlich im Postverkehr von Drittländern in die Europäische Union versandt werden. Neben Postadministrationen dürfen auf Basis des neuen Art 143a, ab dem 1.1.2021 auch andere, das vereinfachte Zollverfahren nutzen. Neben dem neuen Art. 143a UCC DA werden im kommenden Monat zudem verfahrenstechnische Änderungen der europäischen Zoll- und Einfuhrabgabengesetzgebung einhergehen.

Die erforderlichen Arbeiten wurden von der GD TAXUD-Projektgruppe der Kommission für Sendungen mit geringem Warenwert durchgeführt, zu der auch Ecommerce Europe beiträgt.

Gsetzlichen Vorgaben führen zu Normung der Datensysteme.
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) erarbeitet in zwei Projekt Gruppen, Spezifikationen für offene technische standardisierte Schnittstellenbeschreibungen. Ziel ist es fortgeschrittene digitale Datensysteme zu definierten, die sowohl heute bestehende weltweite Postwarensendungssysteme, als auch die neuen europäischen Vorgaben für Warensendungen mit geringen Wert, nach dem nun definierten super-
reduzierten Datensatz der EU beinhalten.

Austrian Standards erarbeitet nationale Umsetzungsstandards.
Austrian Standards (früher: Österreichisches Normungsinstitut) stellt als unabhängige und neutrale Plattform einen transparenten Normungsprozess in Österreich in seinem Komitee 001 – Informationstechnologie und deren Anwendung sicher. Dazu haben die Vorarbeiten zur ÖNORM A 2455: Postalische Dienstleistungen — Anforderungen für elektronische fortgeschrittene Daten (EAD) im Postverkehr gemäß Sicherheits- und Zollvorschriften, begonnen. Dies parallel zu den Arbeiten auf europäischer Ebene, um deutsche zoll- und abgabenrechtliche Spezialitäten berücksichtigen zu können. (WT)

Quelle: Zeitschrift LOGISTIK express Ausgabe 3/2019

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